Pressemitteilungen

29.11.2019

Seit über 50 Jahren existiert ein etabliertes finanzielles System, das Betroffene und deren Familien unterstützt, um die Folgen der Schädigungen durch Contergan abzumildern. Sowohl Grünenthal als auch die Bundesrepublik Deutschland leisteten finanzielle Beiträge, um dieses System zu etablieren. Grünenthal ist der Auffassung, dass die mögliche Einstellung der Zahlungen verheerende wirtschaftliche und soziale Konsequenzen für die Betroffenen in Brasilien hätte.

Die Conterganstiftung begründet ihr Vorgehen mit dem Argument, dass es neue Hinweise darauf gebe, dass das Conterganprodukt von Grünenthal in Brasilien, damals von einem Geschäftspartner von Grünenthal hergestellt und vertrieben wurde. Die Betroffenen hätten somit keinen Anspruch auf Zahlungen nach dem Conterganstiftungsgesetz. Denn nur Betroffene, die durch „Produkte der Chemie Grünenthal“ geschädigt wurden, können laut Stiftungsgesetz Leistungen beanspruchen.

Grünenthal weist ausdrücklich darauf hin, dass das Conterganprodukt in Brasilien in Zusammenarbeit mit unserem Geschäftspartner Pinheiros vertrieben wurde. Grünenthal lieferte damals nicht nur den Wirkstoff Thalidomid, sondern gleich die fertigen Tabletten als sogenannte Bulkware. Unser Partner grenzte das Produkt im brasilianischen Markt ganz bewusst gegenüber den Thalidomid-Imitaten als das von Grünenthal stammende Originalpräparat ab. Die Conterganstiftung selbst hat durch ihre verantwortlichen Gremien vor beinahe fünfzig Jahren in Kenntnis der Umstände entschieden, dass das brasilianische Conterganprodukt unter das Conterganstiftungsgesetz fällt. Wir sehen keine Veranlassung, an dieser Bewertung zu zweifeln.

Obwohl wir mit dem Vorgehen der Conterganstiftung nicht einverstanden sind, haben wir weder Einfluss auf deren Entscheidung noch wurden wir vor der Versendung der Anhörungsschreiben darüber informiert. Vielmehr hat Grünenthal die Conterganstiftung selbst in einem Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass wir nach wie vor der Auffassung sind, dass brasilianische Contergan-Produkt als ein von Grünenthal stammendes Produkt zu werten ist und wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir das Vorgehen deswegen für nicht angemessen halten.

Die von Contergan betroffenen Menschen in Brasilien sind auf die Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz angewiesen. Darüber hinaus können die Leistungen der Grünenthal-Stiftung für Thalidomidbetroffene Menschen, die von einem Grünenthal Produkt geschädigt wurden, ebenfalls von diesem Personenkreis beantragt werden.