Pressemitteilungen

19.06.2020

Der Deutsche Bundestag hat gestern eine Änderung des Conterganstiftungsgesetzes beschlossen, wodurch Contergan-geschädigten Menschen der Anspruch auf Leistungen grundsätzlich nicht mehr aberkannt werden kann. Dazu gehört insbesondere die Conterganrente, die von der Conterganstiftung ausgezahlt wird. In Zukunft können Leistungsansprüche nur dann aberkannt werden, wenn vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden.

Die Unterstützung von Thalidomidbetroffenen Menschen und ihren Familien ist essenziell, um ihre Lebenssituation zu sichern und ihre Teilhabe am sozialen Leben zu ermöglichen. Daher begrüßen wir ausdrücklich die Entscheidung des Bundestags, die Ansprüche der Betroffenen gegenüber der Conterganstiftung zusätzlich abzusichern.