Eine Verpackung des Medikaments Contergan Forte.

Der Contergan-Skandal:
Eine Tragödie und ihre Geschichte

Die Contergan-Tragödie wird stets Teil der Geschichte unseres Unternehmens sein. Wir bedauern die weitreichenden Folgen für die betroffenen Menschen und ihre Familien zutiefst und werden niemals vergessen, was geschah.

Auf dieser Seite geben wir einen Überblick über das Thema Contergan. Was ist Contergan und wozu wurde es eingesetzt? Wie verlief der sogenannte „Contergan-Prozess“ und welche Folgen hatte er? Was wird für die Betroffenen heute getan?

Die Geschichte der Contergan-Tragödie ist vielschichtig und komplex. Deswegen haben wir Wert daraufgelegt, unterschiedliche Perspektiven in die Darstellung einzubinden und die wichtigsten Ereignisse in diesem Text auch mit externen Quellen zu belegen.

Was war Contergan und wofür wurde es verwendet?

Contergan war ein Schlaf- und Beruhigungsmittel, das zwischen 1957 und 1961 in Deutschland verkauft wurde. Außerdem wurde das Medikament von Frauen auch gegen die vor allem morgendlich auftretende Schwangerschaftsübelkeit genommen, weil Ärzte hier eine positive Wirkung von Thalidomid, dem Wirkstoff von Contergan, feststellten. Grünenthal selbst warb jedoch nicht dafür, das Medikament auch bei Morgenübelkeit einzunehmen.

Wie im November 1961 bekannt wurde, rief das Mittel schwere Fehlbildungen bei neugeborenen Kindern hervor, wenn die Einnahme zwischen dem 34. und dem 50. Tag der Schwangerschaft, gerechnet vom ersten Tag der letzten Regelblutung, erfolgte.

Das Schicksal der sogenannten „Contergan-Kinder“ und der nachfolgende Gerichtsprozess in Deutschland werden bis heute auch als „Contergan-Skandal“ bezeichnet.

Wie Contergan entwickelt und auf den Markt gebracht wurde

Die Grünenthal-Wissenschaftler Dr. Wilhelm Kunz und Dr. Herbert Keller synthetisierten Thalidomid, den Wirkstoff Contergans, das erste Mal im März 1954. Sie stellten den Stoff zufällig her, als ein Nebenprodukt ihrer Forschungen an Glutaminsäure. Neue Wirkstoffe zunächst herzustellen und anschließend nach einer möglichen Verwendung für sie zu suchen, war damals in der pharmazeutischen Industrie ein übliches Vorgehen. Im selben Jahr meldete Grünenthal ein Patent für Thalidomid an.
Forschungslabor von Grünenthal um 1965

Forschungslabor von Grünenthal um 1965.

Mit unserem heutigen Wissen um die Nebenwirkungen von Thalidomid mag es schwer verständlich erscheinen, warum das Präparat überhaupt verkauft werden durfte.

Dabei ist es wichtig, sich zu verdeutlichen, dass das Wissen um die Sicherheit von Produkten und Medikamenten in den 1950er und 1960er Jahren längst nicht so weit entwickelt war wie heute: Es gab in Deutschland keine Richtlinien für die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb von Arzneimitteln, wie sie uns heute bekannt sind. Es gab kein Arzneimittelgesetz oder ein Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Verfahren für die Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln, wie wir sie heute kennen, entstanden erst nach der Thalidomid-Tragödie.

Es war damals in der Arzneimittelentwicklung auch nicht üblich, einen Wirkstoff daraufhin zu überprüfen, ob er ungeborenes Leben schädigen kann. Solche Tests wurden weder in Deutschland noch in anderen Ländern gefordert. Dementsprechend wurde auch Thalidomid nicht an schwangeren Tieren getestet.

Nach unseren Erkenntnissen entsprachen die Entwicklung und Einführung von Contergan dem damals gültigen Wissen und den geltenden Standards der pharmazeutischen Industrie. Diese Standards wurden erst in den Folgejahren – als Reaktion auf die Tragödie – deutlich angepasst.

Im August 1956 erteilte das Innenministerium Nordrhein-Westfalens die Genehmigung zur Herstellung von Contergan (25 mg) und Contergan Forte (100 mg). Ab dem 1. Oktober 1957 war das Medikament dann bundesweit erhältlich.

Contergan entwickelte sich schnell zu einem der beliebtesten Schlafmittel in Deutschland. Auch international wurden Thalidomid-haltige Medikamente verkauft. Unter Namen wie Distaval und Softenon wurde der Wirkstoff von Lizenz- und Distributionspartnern von Grünenthal in zahlreichen Ländern vertrieben.

Wann wurde Contergan vom Markt genommen?

Grünenthal erhielt zunächst im Jahr 1959 vereinzelte Berichte von Ärzten über mögliche Nervenschädigungen (Polyneuritis) an Patienten, die mit Contergan behandelt wurden. Weitere Verdachtsfälle von Nervenschädigungen vermehrten sich dann im Verlauf des Jahres 1960. Diese zunehmenden Verdachtsfälle führten zunächst dazu, dass Grünenthal Warnhinweise über Nebenwirkungen wie „Kribbeln und Taubheitsgefühl in den Händen bzw. Füßen“ in die Packungsbeilage von Contergan aufnahm und schließlich im Frühling 1961 die Rezeptpflicht für Contergan beantragte. Der sogenannte Contergan-Prozess ergab, dass der Umgang unseres Unternehmens mit diesem Nebenwirkungsrisiko nicht den Anforderungen an einen ordentlichen und gewissenhaften Arzneimittelhersteller genügte.

Zugleich stellten Ende der 1950er Jahre einige Ärzte fest, dass in Deutschland immer mehr Kinder mit Fehlbildungen auf die Welt kamen. Allerdings blieb die wahre Ursache zunächst im Dunkeln. So vermutete der Bayreuther Kinderarzt Karl Beck in einem Zeitungsartikel im Mai 1958, dass Atomtests für die Behinderungen verantwortlich waren. 1

Die Aufklärung der fruchtschädigenden (teratogenen) Wirkung Contergans ist untrennbar verbunden mit den Ärzten Widukind Lenz und William McBride. Auch in Lenz‘ Klinik in Hamburg und in McBrides Krankenhaus in Australien häuften sich die Fälle von Fehlbildungen. Beide Ärzte versuchten, die Gründe dafür herauszufinden und gelangten unabhängig voneinander zu der Annahme, dass Contergan eine mögliche Ursache sein könnte.

Am Montag, den 27. November 1961 nahm Grünenthal das Medikament vom Markt, nachdem das Unternehmen bereits am Sonntag, den 26. November die zuständige Behörde über diese Entscheidung informiert hatte. Zwischen den ersten Informationen von Lenz und der Marktrücknahme lagen zwölf Tage.

Das Schicksal der „Contergan-Kinder”

Die Conterganstiftung des Bundes schätzt, dass weltweit rund 10.000 Kinder mit Fehlbildungen geboren wurden3, die auf Thalidomid zurückzuführen sind (Wie wirkt Thalidomid). Etwa die Hälfte von ihnen verstarb bei oder kurz nach der Geburt. Die sogenannten „Contergan-Kinder“ kamen unter anderem mit verkürzten Armen und Beinen, unterentwickelten Ohrmuscheln und weiteren Fehlbildungen zur Welt.

Durch unseren Austausch mit den betroffenen Menschen haben wir gelernt, dass ihnen die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, besonders wichtig ist. Dies galt damals genauso wie heute. So lehnten viele von ihnen als Kind die damals üblichen Prothesen ab, weil sie sie als einschränkend empfanden.

Heute sind die Betroffenen Ende fünfzig bis Anfang sechzig Jahre alt. Mit zunehmendem Alter bereiten ihnen die körperlichen Einschränkungen größere Schwierigkeiten.

Um den betroffenen Menschen auch weiterhin eine aktive Lebensführung zu ermöglichen, bietet unsere Grünenthal-Stiftung Unterstützung bei der Finanzierung von Maßnahmen wie Umbauten im Wohnraum und Reisebegleitungen an. Eine lebenslange finanzielle Unterstützung erhalten sie durch die Conterganstiftung des Bundes.

Was war der „Contergan-Prozess”?

Gerichtssaal

Der Contergan-Prozess vor der großen Strafkammer des Landsgerichts Aachen. Aufnahme um 1968.

Beim sogenannten „Contergan-Prozess“ handelte es sich um ein Strafverfahren gegen neun leitende Mitarbeiter von Grünenthal. Das Verfahren begann am 27. Mai 1968 in Alsdorf vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Aachen und wurde zweieinhalb Jahre später, am 18. Dezember 1970, durch das Gericht eingestellt.

Der Contergan-Prozess galt lange Zeit als das aufwändigste Strafverfahren in der deutschen Rechtsgeschichte. Der Prozess erstreckte sich über insgesamt 283 Tage vor Gericht, an denen Dutzende Zeugen und medizinische Sachverständige gehört wurden.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der anschließende Strafprozess waren langwierig. Von der Einleitung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft im Dezember 1961 bis zur Zulassung der Anklage durch das Landgericht Aachen im Januar 1968 vergingen insgesamt sechs Jahre.

Das eigentliche Verfahren dauerte weitere zweieinhalb Jahre, bis es im Dezember 1970 durch das Landgericht Aachen eingestellt wurde. Zu diesem Zeitpunkt waren vier der neun Angeklagten durch Krankheit und Tod aus dem Verfahren ausgeschieden. Auch der Vorsitzende Richter des Gerichts musste während des Prozesses krankheitsbedingt ersetzt werden.

Die inhaltlichen Fragen und das Ergebnis des „Contergan-Prozess“

Im Contergan-Prozess galt es die Frage zu klären, ob die angeklagten damaligen Angestellten unseres Unternehmens durch ihr Handeln – oder ihr Nicht-Handeln – schuldhaft Nervenschäden bei Erwachsenen und Fehlbildungen an Kindern im Mutterleib verursacht hatten.

Der Strafprozess behandelte allerdings nicht die Frage, ob den betroffenen Familien Entschädigungsansprüche gegen das Unternehmen zustanden. Diese wäre in gesonderten Zivilverfahren zu klären gewesen.

Dem Gericht fiel es schwer, die Frage nach der Schuld der Angeklagten eindeutig zu beantworten. Der Prozess wurde schließlich ohne Urteil eingestellt. Das Gericht begründete seine Entscheidung in einem rund 100 Seiten starken Einstellungsbeschluss, den es im Dezember 1970 vorlegte.

Die Ergebnisse des Beschlusses fassen wir im Folgenden zusammen:

  • Es konnte nachgewiesen werden, dass die Einnahme von Thalidomid Nervenschäden (Polyneuritis) zur Folge haben konnte. Grünenthal habe im Hinblick auf diese Nervenschädigungen nicht den Anforderungen an einen ordentlichen und gewissenhaften Arzneimittelhersteller entsprochen.

Zudem führte das Gericht aus, dass eine Fortsetzung des Strafprozesses unverhältnismäßig sei. Dafür führte es zwei Gründe an:

  1. Selbst für den hypothetischen Fall, dass nach einem ordentlichen Abschluss des Prozesses ein Fehlverhalten der Angeklagten festgestellt werden konnte, wäre die individuelle Schuld der Angeklagten trotz der schweren Folgen voraussichtlich als gering zu bewerten. Dabei berücksichtigte das Gericht unter anderem, dass eine eindeutige Werbung für die Einnahme von Contergan während der Schwangerschaft nicht erfolgt war. Außerdem habe das Unternehmen seine Thalidomid-haltigen Präparate schon nach verhältnismäßig kurzer Zeit aus dem Handel zurückgezogen, nachdem Widukind Lenz erstmals seinen Verdacht geäußert hatte.
  2. Zudem sei es nicht mehr notwendig, den Strafprozess aus übergeordneten Gründen (in der Strafprozessordnung als „öffentliches Interesse“ bezeichnet) fortzusetzen. Das Gericht verwies darauf, dass sich Grünenthal und die Anwälte der betroffenen Familien bereits im April 1970 auf einen Vergleich geeinigt hatten, mit dem sich Grünenthal zur Zahlung von 100 Millionen D-Mark verpflichtet hatte. Das Gericht führte dazu in seinem Einstellungsbeschluss aus:

„Die Schadensersatzansprüche der mißgebildeten Kinder werden auf Grund der rechtsverbindlichen, teilweise schon erfüllten Verpflichtung der Firma Chemie-Grünenthal zur Zahlung ‚von einschließlich Zinsen 110 Millionen Deutsche Mark‘ weitaus schneller und wahrscheinlich weitergehend befriedigt, als das durch Zivilprozesse möglich wäre. (…) So hat denn auch die weitaus überwiegende Mehrheit der als Nebenkläger an diesem Verfahren beteiligten Verletzten einer Einstellung nicht widersprochen.“

Einstellungsbeschluss der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Aachen, S. 97.

Das Gericht erläuterte seinen Beschluss, das Verfahren einzustellen, ausführlich in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung. Die Entscheidung des Gerichts wurde in der Öffentlichkeit überwiegend als vernünftige Entscheidung begrüßt.

Gab es eine politische Einmischung in den „Contergan-Prozess“?

Vereinzelt wird behauptet, die Politik habe sich damals zugunsten von Grünenthal in den Contergan-Prozess eingemischt und eine vorzeitige Einstellung des Prozesses veranlasst. Diese Behauptung ist falsch. Es handelt sich um eine Verschwörungstheorie, die von britischen Aktivisten mit dem Ziel entwickelt wurde, Schadenersatzzahlungen gegen die deutsche Bundesregierung zu konstruieren. Ein 2016 veröffentlichter Forschungsbericht des Historikers Dr. Lenhard-Schramm im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigt, dass die Behauptungen rund um eine angebliche politische Einflussnahme auf falsch datierten Dokumenten und bewussten Falschdarstellungen beruhen.

Die Verschwörungstheoretiker verkennen zudem das deutsche Rechtssystem. Sie behaupten, dass damals die Landesregierung unlauter Einfluss auf die ihr untergeordnete Staatsanwaltschaft ausgeübt habe. Gemäß der deutschen Strafprozessordnung wurde die Entscheidung zur Einstellung des Strafprozesses aber nicht durch die Staatsanwaltschaft getroffen, sondern durch das weisungsunabhängige Gericht, nämlich durch die mit fünf unabhängigen Richtern besetzte Große Strafkammer des Landgerichts Aachen. Das Gericht hat seine Entscheidung zudem in einem öffentlichen Prozess getroffen, der damals sehr intensiv von der Öffentlichkeit und den Medien verfolgt wurde. Schließlich erläuterte das Gericht seine Entscheidung, das Verfahren einzustellen, in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung und begründete diese in einem fast 100 Seiten umfassenden Beschluss.

Der Vergleich und die Gründung der Conterganstiftung

Unabhängig vom Ausgang des laufenden Contergan-Prozesses musste eine Lösung für das dringendste Problem gefunden werden: den betroffenen Familien zu helfen und sie finanziell abzusichern. Denn selbst wenn die Angeklagten im Strafverfahren verurteilt worden wären, wäre damit kein Urteil über eine etwaige Schadenersatzpflicht Grünenthals verbunden gewesen. Jede betroffene Familie hätte anschließend etwaige Schadenersatzforderungen gegen das Unternehmen in gesonderten Zivilprozessen geltend machen müssen. Bis zu einer endgültigen Klärung wären weitere Jahre vergangen.

Unser Unternehmen fand gemeinsam mit den betroffenen Familien eine Lösung außerhalb des Contergan-Prozesses. Am 10. April 1970, also lange vor der späteren Einstellung des Prozesses im Dezember desselben Jahres, schlossen die betroffenen Familien über ihre Anwälte mit Grünenthal einen außergerichtlichen Vergleich. Das wichtigste Ergebnis des Vergleichs war die Zusage einer Zahlung von 100 Mio. DM durch Grünenthal zur Unterstützung betroffener Kinder.

Bevor das Geld an die betroffenen Familien gezahlt werden konnte, mussten jedoch zwei Voraussetzungen geklärt werden:

  1. Grünenthal hatte den betroffenen Familien die Vergleichssumme unter dem Vorbehalt zugesagt, dass das Unternehmen von weiteren Ansprüchen durch Kranken- und Rentenversicherer sowie andere Sozialversicherungsträger befreit werden würde.
  2. Zudem drohte den betroffenen Kindern, dass die ihnen zustehenden Sozialleistungen des Staates um die Zahlungen gekürzt würden, die sie aus dem Vergleich mit Grünenthal erhalten würden. Unter dem Strich hätten die Kinder dann trotz des Vergleichs keine zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten.

Beide Voraussetzungen konnten durch den Gesetzgeber mit der Gründung einer Stiftung öffentlichen Rechts erfüllt werden. Das Gesetz zur Errichtung der Bundesstiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“, der heutigen Conterganstiftung, trat am 31. Oktober 1972 in Kraft.

Mit der Zustimmung durch einen Großteil der betroffenen Familien zahlte Grünenthal die im Vergleich vom April 1970 zugesagten 100 Millionen DM (Stand 2002 umgerechnet rund 51 Millionen Euro) zuzüglich 10 Millionen DM aufgelaufener Zinsen in diese Stiftung ein. Die Ansprüche der Betroffenen aus dem Vergleich wurden somit durch lebenslange Unterstützungsleistungen durch die Bundesstiftung ersetzt.

Das Stiftungsgesetz bestimmte im Hinblick auf den finanziellen Beitrag Grünenthals, dass keine weitergehenden Ansprüche gegen das Unternehmen bestünden, also auch keine Ersatzforderungen von Sozialversicherungsträgern. Zum anderen bestimmte das Stiftungsgesetz, dass Leistungen der Conterganstiftung nicht zulasten der Betroffenen auf etwaige Sozialversicherungsansprüche der Betroffenen angerechnet werden konnten.

Der Bund zahlte weitere 100 Mio. DM in das Stiftungsvermögen ein. Mit den nun vorhandenen Mitteln wurde so die Grundlage einer bis heute andauernden, umfangreichen finanziellen Versorgung von Thalidomid-betroffenen Personen gelegt. Die Conterganstiftung des Bundes unterstützt bis heute Thalidomid-betroffene Menschen in 38 Ländern.

Wie die Contergan-Tragödie unseren Umgang mit Medikamenten verändert hat

Die Contergan-Tragödie machte deutlich, wie wichtig eine Regulierung und standardisierte Tests von Medikamenten sind. In der Folge verabschiedeten Regierungen weltweit Gesetze, um die Zulassungskontrollen von Medikamenten zu verbessern.

In Deutschland wurde 1978 ein neues Arzneimittelgesetz verabschiedet. Das Gesetz etablierte erstmals ein einheitliches und umfassendes Verfahren zur Medikamentenkontrolle. Hersteller müssen seither in pharmakologischen und klinischen Versuchen nachweisen, dass ihre Medikamente qualitativ hochwertig, unbedenklich und wirksam sind.

In diesem Zusammenhang wurde 1975 auch eine Behörde gegründet, aus der das heutige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hervor ging. Das BfArM überwacht heute unter anderem die Zulassung von Arzneimitteln.

Wie Contergan-geschädigte Menschen heute unterstützt werden

Es ist uns wichtig, weiterhin einen Beitrag zur Verbesserung der täglichen Lebenssituation von Thalidomid-betroffenen Menschen zu leisten. Aus diesem Grund haben wir 2009 freiwillig weitere 50 Millionen Euro in die staatliche Conterganstiftung  eingezahlt.

Zudem haben wir Anfang 2012 unsere eigene internationale Stiftung gegründet, die „Grünenthal-Stiftung zur Unterstützung von Thalidomidbetroffenen“. Sie finanziert Maßnahmen, welche die Autonomie und Selbstbestimmtheit von Betroffenen im Alltag fördern, wie beispielsweise Umbauten in der Wohnung und an Fahrzeugen. Sie können hier mehr darüber erfahren, wie wir die Lebenssituation der Betroffenen verbessern.

Team der Grünenthal-Stiftung  (v. l. n. Tom Hermes, Susanne Schmitt-Degenhardt und Patrick Thevis)

Das Team der Grünenthal-Stiftung kümmert sich um die Bedarfe der Betroffenen.


 

1 Klaus-Dieter Thomann (2007): „Die trügerische Sicherheit der „harten“ Daten“, in: Deutsches Ärzteblatt (41), abrufbar unter: https://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=57224.
Wissenschaftlicher Nachlass Prof. W. Lenz; Ordner 540 Korrespondenzen L-N. Orthopädische Universitätsklinik Friedrichsheim, Frankfurt am Main, (jetzt im Archiv der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster, zitiert aus: Anna Christiane Schulze (2015): Die Rolle Widukind Lenz’ bei der Aufdeckung der teratogenen Wirkung von Thalidomid (Contergan), Dissertation.
Conterganstiftung des Bundes, abrufbar unter: https://www.contergan-infoportal.de/stiftung/historie/contergan-zeitstrahl/ dort bei Datum 27.11.1961

 


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