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14.12.2020

Heute vor 50 Jahren stellte das Landgericht Aachen den Conterganprozess gegen leitende Angestellte von Grünenthal ein. Damit ging eines der aufwändigsten Verfahren in der deutschen Rechtsgeschichte zu Ende, denn die juristischen und medizinischen Fragen rund um die Contergan-Tragödie waren komplex und schwierig zu beantworten.

Die Contergan-Tragödie wird stets Teil unserer Unternehmensgeschichte sein. Wir bedauern die weitreichenden Auswirkungen auf die betroffenen Menschen und deren Familien zutiefst.

Deshalb wollen wir anlässlich des Jahrestages auf die wichtigsten Fragen zum Prozess eingehen.

Worum ging es beim Conterganprozess?

Der sogenannte „Conterganprozess“ war ein Strafverfahren gegen neun leitende Angestellte der Firma Grünenthal. Das Landgericht Aachen wollte herausfinden, ob die Angeklagten – darunter Führungskräfte und Chemiker – eine Schuld am sogenannten Contergan-Skandal trugen. Das Schlafmittel Contergan wurde von Grünenthal entwickelt und führte zu schweren Fehlbildungen bei Kindern sowie vereinzelt zu Nervenschädigungen bei Erwachsenen.

In dem Strafprozess wurde ein mögliches fahrlässiges Verhalten der neun angeklagten leitenden Grünenthal- Angestellten geprüft. Es ging nicht um Schadenersatzforderungen der betroffenen Familien. Die Familien hätten solche Forderungen in einem nachfolgenden, gesonderten Zivilgerichtsverfahren geltend machen müssen.

Welches Urteil wurde im Conterganprozess gefällt?

Der Conterganprozess wurde ohne Urteil eingestellt. Dafür gab es zwei Gründe: Das Gericht bewertete die individuelle Schuld der Angeklagten trotz der schwerwiegenden Folgen von Contergan als gering. Außerdem bewertete das Gericht das öffentliche Interesse an einer Fortführung des Verfahrens als gering, denn die Geschädigten hatten bereits – parallel zum Prozess – mit Grünenthal eine Vereinbarung über eine Entschädigung geschlossen.

Warum wurden die Angeklagten für nicht schuldig befunden?

Die Richter begründeten ihre Entscheidung, das Verfahren ohne Urteil einzustellen, in einem rund 100 Seiten langen Einstellungsbeschluss. Darin argumentierten sie, dass die individuelle Schuld der Angeklagten trotz der schwerwiegenden Folgen von Contergan als gering zu bewerten sei. So hatte Grünenthal Contergan beispielsweise nie direkt zur Einnahme während der Schwangerschaft vermarktet. Zudem hatte die Firma das Präparat nach kurzer Zeit aus dem Handel entfernt, nachdem Widukind Lenz seinen Verdacht geäußert hatte.

Der Prozess hatte jedoch auch ergeben, dass die Einnahme von Thalidomid Nervenschäden (Polyneuritis) zur Folge haben konnte. Die Richter hielten fest, dass Grünenthal im Hinblick auf diese Nervenschädigungen nicht den Anforderungen an einen ordentlichen und gewissenhaften Arzneimittelhersteller entsprochen habe.

Weiterführende Informationen zum Verfahren finden Sie im Abschnitt Die inhaltlichen Fragen und das Ergebnis des Conterganprozesses.

Was bedeutete der Conterganprozess für die betroffenen Menschen?

Der Conterganprozess war ein strafrechtliches Verfahren. Ziel dieses Verfahrens war es, die individuelle Schuld einiger Angestellter der Firma Grünenthal festzustellen. Schadenersatzforderungen der betroffenen Familien hätten in einem gesonderten, zivilrechtlichen Gerichtsverfahren erstritten werden müssen.

Parallel zum Strafprozess schloss Grünenthal mit Vertretern der Betroffenen einen Vergleich im Hinblick auf die im Raum stehenden zivilrechtlichen Ansprüche. Bis heute bildet die im Anschluss an den Prozess gegründete Conterganstiftung des Bundes die Grundlage eines finanziellen Versorgungssystems für Thalidomid-betroffene Menschen in 38 Ländern. Grünenthal zahlte damals die im Vergleich zugesagten mehr als 100 Millionen DM (rund 58 Millionen Euro) in die Conterganstiftung ein und leistete im Jahr 2009 einen weiteren Beitrag in Höhe von 50 Millionen Euro.

Darüber hinaus unterstützt die von Grünenthal ins Leben gerufene „Grünenthal-Stiftung zur Unterstützung von Thalidomidbetroffenen“ Einzelpersonen durch die Finanzierung von Sachleistungen und Projekten. Durch den ständigen Dialog mit Thalidomid-betroffenen Menschen konnte die Stiftung in den vergangenen Jahren ihre Unterstützung stetig weiter ausbauen.

Weiterführende Informationen zur Unterstützung der Betroffenen finden Sie im Abschnitt Unsere Verantwortung.